Allgemeine Geschäftsbedingungen

ab 01.07.2018

der Firma Rastenberger Fertig- und Frischmenue GmbH
Geschäftsbereiche: Mobiler Menüdienst

§1 Allgemeines

  1. Für Verträge zwischen der Firma Rastenberger Fertig- und Frischmenue GmbH (Verkäufer) und ihren Vertragspartnern (Käufer) gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Vereinbarungen, die inhaltlich von den nachfolgenden Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.
  4. Die jeweiligen Käufer erkennen die folgenden Geschäftsbedingungen mit Auftragserteilung (Bestellung) an.
  5. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz des Verkäufers.

§2 Angebote, Leistungsumfang und Preise

  1. Alle angebotenen Artikel- oder Menüpreise sind grundsätzlich freibleibend.
  2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
  3. Die für Produkte aus dem Bereich Mobiler Menüdienst angegebenen Preise sind Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7% bzw. 19%.

§3 Lieferung

  1. Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten des Verkäufers und der jeweiligen Käufer ist das Amtsgericht Jena.
  2. Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Liefertermin, durch eigenen Fuhrpark oder Spedition, unter Einhaltung der Lieferbedingungen des Verkäufers.
  3. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Gewaltanwendungen Dritter gegen Personen oder Sachen betreffend der Lieferung, Streik, Aussperrung u.s.w. und allen sonstigen vom Verkäufer nicht zu vertretenden Behinderungen) besteht für den Verkäufer die Berechtigung, die Lieferung bis zur Normalisierung der Zustände zurückzustellen oder möglicherweise von dem Vertrag teilweise oder vollständig zurückzutreten.
  4. Die Lieferung der Produkte im Bereich Mobiler Menüdienst erfolgt u.a. in entsprechenden Transportbehältnissen. Diese sogenannten Bitbehälter werden dem Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Hierfür wird bei der ersten Bestellung ein Pfand in Höhe von 15€ bei uns hinterlegt. Dieser wird nach Rückgabe des unversehrten Bitbehälter wieder zurückerstattet. Im Verlustfall oder bei Beschädigungen, welche das Behältnis unbrauchbar machen, wird der Pfandbetrag in Höhe von 15€ einbehalten.

§4 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

  1. Die gelieferte Ware ist bei Erhalt umgehend in Bar oder binnen 10 Tagen nach Rechnungszugang, per Überweisung, ohne jegliche Abzüge zu bezahlen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
  2. Kommt der Käufer in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB. Sofern mit Kunden die Bezahlung per Lastschrift vereinbart ist, werden die Gebühren für Rücklastschriften, welche der Verkäufer nicht zu vertreten hat, dem Kunden in Rechnung gestellt.
  3. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen, sowie ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, welches auf einem anderen Vertragsverhältnis oder einer anderen Lieferung beruht.
  4. Für einen Barzahlungsvorgang berechnen wir jeweils 0,50 € Bearbeitungsgebühr.
  5. Für auf Papier erstellte Rechnungen berechnen wir 1,00 € Bearbeitungsgebühr pro Monat. Beachten Sie jedoch, dass wir Ihnen gerne Ihre Rechnungen kostenlos per E-Mail zusenden, um Kosten zu sparen und umweltfreundlicher zu sein.

§5 Gewährleistung

  1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die Ware unverzüglich nach deren Erhalt auf ihre Mängelfreiheit zu prüfen. Mängelrügen sind daher unverzüglich bei Anlieferung geltend zu machen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei Versäumung der Anzeigefrist gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. 
  3. Von einer zugesicherten Eigenschaft hinsichtlich der verkauften Ware ist nur dann auszugehen, wenn dies dem Käufer vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt wird.

§6 Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz

  1. Schadenersatzansprüche aller Art bestehen ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers bzw. seiner handelnden Organe und Erfüllungsgehilfen.
  2. Nach Übernahme der Ware übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Lagerung, Transport und Zustand der Ware.

§7 Haftung des Kunden auf Schadenersatz

  1. Im Bereich Mobiler Menüdienst können Bestellungen bis 12:00 Uhr des Vortages, bei Montagsanlieferungen bis 12:00 Uhr am Freitag der Vorwoche aufgegeben oder storniert werden.

    Bestellungen für unsere Wochenendangebote können bis Donnerstag 12:00 aufgegeben oder storniert werden.

§8 Gerichtsstand und Anzuwendendes Recht

  1. Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige Gerichtsort, soweit der Käufer Kaufmann ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.
  2. Der Verkäufer ist beim Amtsgericht Jena unter HRB105074 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer, Herrn Alexander Stier, vertreten.
  3. Die Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§9 Salvatorische Klausel

  1. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen hat keinerlei Auswirkungen auf die Wirksamkeit der übrigen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Im Falle der Unwirksamkeit wird die ungültige Klausel durch eine entsprechende wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmungen nach den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.